Die Finanzverwaltung informiert über die Abrechnung der Abwassergebühr und des Wasserzinses
Der Abrechnungsbescheid für das Jahr 2023 mit den Vorauszahlungen für dieses Jahr wird aktuell von unserer Amtsbotin ausgeteilt.
Die Nachforderungen sowie die Guthaben der Abrechnung 2023 sind am 22.04.2024 fällig. Die Höhe des Abbuchungsbetrages (positiver Betrag) oder des Erstattungsbetrages (negativer Betrag) ist aus der Abrechnung ersichtlich.
Beispiel – Erstattung:
Der erste Abschlag für das Jahr 2024 wird zum 31.03.2024 fällig. Die Positionen werden nicht miteinander verrechnet.
Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegen möchten, können Sie das Formular gerne auf unserer Homepage www.warthausen.de unter „Service“ und „Formulare und Downloads“ abrufen, ausfüllen und in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Gerne erhalten Sie das Formular auch im Rathaus – Zimmer 13.