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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Krankheitsbedingt ist das Bürgerbüro bis einschließlich 02.10.2024 nicht besetzt.
Das Rathaus ist am Brückentag, Freitag 04.10.2024 komplett geschlossen.
Am Montag, 07.10.2024 ist das Rathaus von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Leistungen

Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen

Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, z. B. einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.

Zuständige Stelle

  • für Ärztinnen und Ärzte: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • für Zahnärztinnen und Zahnärzte: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
  • für Apothekerinnen und Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
  • für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in einem anderen Bundesland oder in anderen Bundesländern absolviert haben.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.

Fristen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Kosten

Gebühren nach der der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe

Hinweise

Keine.

Vertiefende Informationen

  • Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt. Bei den Weiterbildungsordnungen handelt es sich um Satzungen der Heilberufe-Kammern, die auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg erlassen worden sind.

Freigabevermerk

04.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

 
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