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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Montag, 25.09.2023 ist das Rathaus ab 11:00 Uhr geschlossen.
Am Brückentag, Montag, 02.10.2023 ist das Rathaus ganztägig geschlossen.

Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

Hier werden Sie zu den Wahlergebnissen weitergeleitet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Leistungen

Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen

Das Berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule. Es wird in folgenden Profilen angeboten:

  • Wirtschaftswissenschaftliches Profil
  • Technisches Profil
  • Lebens- und Humanwissenschaftliches Profil

Es baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.

Derzeit gibt es in Baden-Württemberg 20 Standorte.

Zuständige Stelle

das gewählte berufliche Gymnasium

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Aufnahme ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich. Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Von der Gemeinschaftsschule (erweitertes Niveau in allen Fächern): Versetzung in die Klasse 8 (ohne Aufnahmeprüfung)
  • Vom mittleren Niveau der Realschule oderder Gemeinschaftsschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (je nach Noten mit oder ohne Aufnahmeprüfung)
  • Vom grundlegendem Niveau der Realschule oder der Gemeinschaftsschule bzw. von der Werkrealschule oder der Hauptschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (mit Aufnahmeprüfung)

 

Verfahrensablauf

Die Eltern müssen ihr Kind schriftlich bei der jeweiligen Schule anmelden.

Die Schulleitung entscheidet und benachrichtigt die Eltern schriftlich über die Aufnahme.

Fristen

Anmeldungen sind bis zum ersten Schultag nach den Pfingstferien jeweils für das kommende Schuljahr möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über die Leistungen im laufenden Schuljahr
    Das Jahreszeugnis müssen Sie als beglaubigte Abschrift nachreichen.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

0Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.01.2023 freigegeben.

 
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