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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

Hier werden Sie zu den Wahlergebnissen weitergeleitet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Leistungen

Ausbildungsförderung - Änderung persönlicher Daten dem Bundesverwaltungsamt mitteilen

Wenn Sie Ausbildungsförderung erhalten haben, müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt jeden Wohnungswechsel und jede Namensänderung mitteilen. Versäumen Sie das, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung zahlen. Das gilt auch, wenn es beispielsweise aus Vergesslichkeit passiert. Eine Mitteilung an das für Sie bis zum Förderungsende zuständige Amt für Ausbildungsförderung reicht nicht aus.

Die Rückzahlung des Darlehensanteils der Förderung beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer. Vom Bundesverwaltungsamt erhalten Sie etwa sechs Monate vor dem Rückzahlungsbeginn einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Dieser stellt die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer fest. Zugleich werden darin der Rückzahlungszeitpunkt und die Höhe der Raten festgesetzt.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben Ausbildungsförderung erhalten.

Verfahrensablauf

Sie können dem Bundesverwaltungsamt die geänderten Daten telefonisch, schriftlich oder online übermitteln.

Erforderliche Angaben sind bei Umzug, Heirat oder Scheidung:

  • Name und, soweit zutreffend, früherer Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • falls bereits Briefverkehr mit dem BVA besteht: Geschäftszeichen
  • Förderungsnummer (z.B. aus dem letzten BAföG-Bescheid)
  • neue und alte Anschrift

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Keine

Wenn Sie die Mitteilung versäumen: EUR 25,00 oder mehr, je nach Aufwand der Anschriftenermittlung

Hinweise

Hinweis für freigestellte Darlehensnehmer

Das Bundesverwaltungsamt kann Sie in der Rückzahlungsphase auf Antrag wegen geringen Einkommens für eine bestimmte Dauer von der Rückzahlungsverpflichtung freistellen. Eine Freistellung können Sie nur für Rückzahlungsraten erhalten, die noch nicht fällig geworden sinde . Jede Änderung der Familien- und Einkommensverhältnisse müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt sofort schriftlich oder über das BAföG-Onlineformular "Änderungsmitteilung" mitteilen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 16.10.2016 freigegeben.

 
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