Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Leistungen

Reisepass - Wohnortänderung beantragen

Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet. Sie können auch persönlich zum Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes gehen

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Wohnortaufkleber steht Ihr Aufenthaltsort im Ausland.

Zuständige Stelle

Passbehörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

Gemeinde Warthausen

Persönlicher Kontakt

Angela Hecht
Telefon +49 7351 5093-11
Fax 07351 5093-23
Raum 1
Aufgaben

Bürgerbüro

Tamara Hetterich
Telefon (Mi ganztägig, Do und Fr vormittags) +49 7351 5093-12
Fax 07351 5093-23
Raum 2
Aufgaben

Bürgerbüro

Emma Rueß
Telefon +49 7351 5093-12
Raum 2
Aufgaben

Bürgerbüro

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gültigen Reisepass.
  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

  • Sie haben einen gültigen Personalausweis und haben die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis freigeschaltet.
  • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
  • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
  • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
  • Sie haben ein Nutzerkonto (beispielsweise BundID).

Bei Wegzug ins Ausland:

  • Sie melden sich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde ab.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Wohnortänderung persönlich beantragen:

Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung

  • Sie erhalten Post an Ihre neue Anschrift. Diese enthält einen Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort und Hinweise, wie Sie den Wohnortaufkleber in Ihrem Reisepass anbringen.

oder

Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.

  • Sie legen Ihren gültigen Reisepass und Ihre Meldebestätigung vor.
  • Das Bürgeramt aktualisiert den Wohnort in Ihrem Reisepass mittels eines Wohnortaufklebers.

Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Wohnortänderung im Reisepass beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.

Fristen

Sie müssen Ihren Wohnort unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Hinweise

Wenn Sie die Wohnortänderung in Ihrem Reisepass online ändern möchten, müssen Sie auch einen neuen Wohnsitz anmelden.

Rechtsgrundlage

Passgesetz (Passgesetz – PassG)

  • § 4 Absatz 1 Nummer 9 Passmuster; Verordnungsermächtigung
  • § 15 Nummer 1 Pflichten des Inhabers
  • § 19 Zuständigkeit

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

  • § 1 Absatz 2-3Muster des Reisepasses; Änderung von Daten

Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)

  • Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Wohnort
  • Nummer 6.2.1.4 Änderungen im Reisepass
  • Nummer 6.2.2.5
  • Nummer 21.2.8

Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes

  • § 1 Pass- und Personalausweisbehörden

Freigabevermerk

25.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

 
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