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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Am Donnerstag, 16.05.2024 ist das Rathaus von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Leistungen

Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen beurkunden lassen

Ein Unterhaltstitel ist ein amtliches Schriftstück (eine Urkunde), in der Unterhaltszahlungen festgeschrieben werden. Er dokumentiert die Unterhaltspflicht und ist die Grundlage für die Zwangsvollstreckung.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

- Sie sind Vater oder Mutter eines Kindes

- Sie wohnen nicht mit Ihrem Kind in einem Haushalt

- Zur Beurkundung müssen Sie persönlich beim Jugendamt erscheinen

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen in einem persönlichen Termin gegenüber einer Urkundsperson des Jugendamts erklären.

Erforderliche Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument

 
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