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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Fax: 07351 / 5093-23
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Montag, Dienstag, Donnerstag
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Mittwoch
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und
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Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Rückkehr in die Herkunftsfamilie

Die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie ist eine Chance: Das Kind kann unbeeinträchtigt von den Problemen seiner Eltern in einer Familie leben, während die Eltern sich auf sich selbst und die Verbesserung ihrer Situation konzentrieren können.

Ist nach einer bestimmten Dauer der Vollzeitpflege eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie beabsichtigt, kann im Hilfeplan festgelegt werden, dass die leiblichen Eltern ihr Kind beispielsweise zu vereinbarten Terminen besuchen oder für kurze Zeit auch selbst für ihr Kind sorgen können.

Wichtig ist eine positive Grundeinstellung der Pflegeeltern gegenüber den leiblichen Eltern .

Bei längeren Pflegeverhältnissen finden regelmäßig Gespräche statt, bei denen alle Beteiligten gemeinsam besprechen, wie die Betreuung des Kindes in Zukunft gestaltet werden soll.

Stellt das Jugendamt dabei fest, dass die Rückkehr in die Herkunftsfamilie dem Wohl des Kindes am besten entspricht, wird im Rahmen der Hilfeplanung in der Regel ein schrittweises Vorgehen abgestimmt, damit das Kind in die neue Situation hineinwachsen kann.

Freigabevermerk

26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

 
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