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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Montag, Dienstag, Donnerstag
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Mittwoch
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Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Donnerstagnachmittag, 21.03.24 ist das Rathaus geschlossen.
Am Montag, 25.03.2024, ab 09:30 Uhr ist das Rathaus wegen einer Fortbildung geschlossen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Güterverkehr

Jedes Jahr werden allein in Deutschland Millionen Tonnen unterschiedlichster Waren auf Straße und Schiene, zu Wasser oder per Luftfracht transportiert. Der Bereich "Logistik und Verkehr" gehört damit zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen des Landes - mit steigender Tendenz.

Laut des vom Bundesverkehrsministeriums in Auftrag gegebenen Gutachtens "Verkehrsprognose 2030" wird der Güterverkehr voraussichtlich weiter stark zunehmen.

Um den Güterverkehr zu koordinieren, greifen die zuständigen Behörden sowohl auf nationale Gesetze als auch auf Verordnungen der Europäischen Union (EU) zurück. Eine Auflistung der geltenden Vorschriften zum Güterverkehr auf der Straße, auf dem Wasser, in der Luft und auf der Schiene finden Sie im Onlineauftritt des Bundesamts für Güterverkehr (BAG).

Der Gütertransport durch Lkws führt zu einer erhöhten Belastung des Straßennetzes, einer verstärkten Abnutzung und Schäden sowie zu höheren Schadstoffemissionen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen eine Mautgebühr für alle Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen erhoben.

Vertiefende Informationen

Wie Sie die Mautgebühr bezahlen können und ausführliche Informationen rund um das Thema finden Sie

Freigabevermerk

31.10.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

 
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