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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Donnerstagnachmittag, 21.03.24 ist das Rathaus geschlossen.
Am Montag, 25.03.2024, ab 09:30 Uhr ist das Rathaus wegen einer Fortbildung geschlossen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung

Wollen Sie ein Unternehmen gründen, die Geschäftstätigkeit beenden oder den Standort Ihrer Betriebsstätte ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe in der Regel an- beziehungsweise abmelden.

Hinweis: Manche Gewerbetätigkeiten unterliegen der Erlaubnis- oder Überwachungspflicht. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

Achten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Auftragnehmer darauf, dass es bei der Tätigkeit nicht zu einer sogenannten "Scheinselbstständigkeit" kommt, bei der in Wahrheit doch ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird und der Auftragnehmer vom Arbeitgeber wie ein Arbeitnehmer abhängig ist. Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das "Statusfeststellungsverfahren" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit.

Tipp für Handwerksbetriebe: Die Starter-Center der Handwerkskammern Baden-Württemberg bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre personen- und betriebsbezogenen Daten nur einmal anzugeben, um sie für alle Gründungsformalitäten, die für einen Handwerksbetrieb erforderlich sind, zu benutzen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 25.04.2019 freigegeben.

 
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