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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
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Montag, Dienstag, Donnerstag
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Mittwoch
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Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Allgemein bildendes Gymnasium

Das allgemein bildende Gymnasium vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Studierfähigkeit führt.

Das allgemein bildende Gymnasium wird angeboten als:

  • Gymnasium mit sprachlichem Profil
  • Gymnasium mit humanistischem Profil
  • Gymnasium mit naturwissenschaftlichem Profil
  • Gymnasium mit Profil Bildende Kunst
  • Gymnasium mit Musikprofil
  • Gymnasium mit Sportprofil
  • Gymnasium in Aufbauform (sechs- oder siebenjährig ab Klasse 8 bzw. 7 beziehungsweise dreijährig, beginnend mit der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe)

Mit dem Abschluss der Klasse 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.

Mit bestandener Abiturprüfung erhalten sie die allgemeine Hochschulreife und erwerben damit den Nachweis über die allgemeine Studierfähigkeit.

Schließt die Schülerin oder der Schüler den Besuch des Gymnasiums nach einem Jahr im Kurssystem ab oder besteht die Abiturprüfung nicht, kann das Gymnasium zu einem späteren Zeitpunkt auf Antrag das Zeugnis der Fachhochschulreife ausstellen, wenn

  • die Schülerin oder der Schüler den schulischen Teil der Anforderungen erbracht hat und
  • Folgendes nachweisen kann:
    • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
    • ein mindestens einjähriges Praktikum oder
    • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst.

Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an den Fachhochschulen in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Hinweis: Sollte sich herausstellen, dass das Gymnasium nicht die geeignete Schulart für Ihr Kind ist, gibt es die Möglichkeit, in eine andere Schulart zu wechseln.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

05.07.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

 
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