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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Berufsfachschulen

Berufsfachschulen (BFS) sind in der Regel Vollzeitschulen. Bei einigen Profilen müssen Praktika durchgeführt werden (ein bis zwei Tage pro Woche oder im Block).

Je nach Angebot dauern die Bildungsgänge ein Jahr (1BFS), zwei Jahre (2BFS) oder drei Jahre (3BFS).

Sie sind Vollzeitschulen, in denen Ihr entweder

  • eine berufliche Grundbildung erwerbt (1BFS, 2BFS),
  • die Fachschulreife erwerben könnt (2BFS; die Fachschulreife ist ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand plus berufliche Grundbildung) oder
  • einen anerkannten Ausbildungsberuf abschließen könnt.

Durch den Besuch einer Berufsfachschule ist in der Regel die Berufsschulpflicht erfüllt.

Berufsfachschulen gibt es in folgenden Bereichen:

  • gewerblich-technischer Bereich
  • hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer oder pflegerischer Bereich
  • kaufmännischer Bereich

Die Anmeldung an der Schule müsst Ihr selbst beziehungsweise eine erziehungsberechtigte Person vornehmen. Je nach Schule erhaltet Ihr Anmeldeformulare inklusive der konkreten Aufnahmevoraussetzungen vor Ort oder die Informationen werden auf den Internetseiten der jeweiligen anbietenden Schule zum Download bereitgestellt. Beachtet bitte, dass die Bewerbung in der Regel bis zum 1. März erfolgen muss.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 13.12.2023 freigegeben.

 
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