Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Am Donnerstag, 16.05.2024 ist das Rathaus von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Datenschutz im Verein

Verarbeitet ein Verein ganz oder teilweise automatisiert personenbezogene Daten oder werden diese in einem sogenannten Dateisystem gespeichert, was zum Beispiel bei strukturierten Aktensammlungen der Fall ist, gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung.

Personenbezogene Daten sind

  • die zur unmittelbaren Identifizierung einer Person erforderlichen Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum und
  • alle Informationen, die sich auf eine in sonstiger Weise identifizierte oder identifizierbare Person beziehen (Familienstand, Zahl der Kinder, Beruf, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Eigentums- oder Besitzverhältnisse, persönliche Interessen, Mitgliedschaft in Organisationen, Datum des Vereinsbeitritts, sportliche Leistungen, Platzierung bei einem Wettbewerb).

Sie können in Schrift, Bild oder Tonaufnahmen vorliegen.

Es ist egal, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist oder nicht.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dessen ausführliche Fassung am 09.08.2023 freigegeben.

 
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