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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Öffnungszeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Finanzdienstleistungen und Beschwerdeverfahren

Fragen aus dem Bereich des Finanzwesens sind häufig sehr vielschichtig und für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher oft nur schwer zu durchschauen. Auf diesem Feld stehen Sie Dienstleistern gegenüber, für die das eigene finanzielle Interesse im Vordergrund steht.

Da Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher dabei nur selten auf Unerfahrenheit berufen können, sollten Sie sich über Ihre Rechte informieren und sich kritisch mit den Angeboten auseinandersetzen. Dies ist besonders wichtig im Finanzbereich, denn hier gilt es, eigene finanzielle Schäden zu vermeiden.

Dieses Kapitel soll Ihnen einen grundlegenden Einblick in folgende wichtige Fragen des Verbraucherschutzes aus dem Finanzbereich geben:

Finanzdienstleistungen

  • Verbraucherkredit
  • Überziehungskredit
  • sonstige Finanzierungshilfen
  • Anlegerschutz
  • grenzüberschreitender Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt

Außergerichtliche Beschwerdeverfahren

Wenn Sie die Entscheidung einer Versicherung oder einer Bank als falsch erachten, müssen Sie nicht unbedingt gleich den Weg zum Gericht einschlagen. Welche andere Möglichkeiten Sie noch haben, können Sie in den Verfahrensbeschreibungen nachlesen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 25.10.2023 freigegeben.

 
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