Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Flächeninformation und Onlineantrag - FIONA

FIONA steht für Flächeninformation und Online-Antrag und ist seit dem Jahr 2015 das einzige Verfahren zur Antragstellung für flächenbezogene Beihilfen in der Landwirtschaft.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stellt den Landwirten und Landwirtinnen zur Beantragung der EU beziehungsweise nationalen flächenbezogenen Förderprogrammen im Gemeinsamen Antragsverfahren die Anwendung FIONA über das Internet zur Verfügung.

FIONA ist eine moderne Online-Anwendung. Die darin enthaltenen Funktionen sollen bei der Antragstellung zum Gemeinsamen Antrag unterstützen. Hier müssen Sie die einzelnen Fördermaßnahmen des Gemeinsamen Antrags beantragen.

FIONA besteht aus folgenden, wesentlichen Teilen:

  • Stammdaten: Hier werden die Unternehmensdaten (beispielsweise Name, Adresse, Rechtsform, weitere Betriebsstätten und Bankverbindung) angezeigt.
  • Antragsdaten: Hier beantragen Sie die einzelnen Förder-und Ausgleichsmaßnahmen.
  • Flächenverzeichnis zur Bearbeitung der erforderlichen Angaben zu den beantragten Schlägen
  • Geoinformationssystem zur Digitalisierung der Schläge und Information zu verschiedenen Kulissen
  • Dokumentenablage der im Rahmen von FIONA gestellten Anträge

Mit Hilfe einer Vielzahl von Funktionen in FIONA soll die Antragstellung erleichtert werden. Es sollen möglichst alle Informationen, die zu einer korrekten Antragstellung notwendig sind, kompakt und übersichtlich bereitgestellt werden. Vor allem bietet FIONA die folgenden Funktionen:

  • Wichtige Zusatzinformationen z.B. zu Flächensummen sowie umfangreiche Plausibilitätsprüfungen, erleichtern die Antragstellung und helfen Fehler zu vermeiden
  • Elektronische Datenübermittlung an die Verwaltung
  • Sämtliche Schläge müssen im Geoinformationssystem (GIS) digitalisiert (gezeichnet) werden. Der Flächeninhalt der digitalisierten Schläge im GIS wird automatisch ins Flächenverzeichnis (FLV) in die Spalte Nutzfläche übertragen. Eine Änderung der Nutzfläche im FLV ist nur noch über eine Änderung des digitalisierten Schlages im GIS möglich. Hierzu unterstützt FIONA durch zahlreiche Hilfsfunktionen
  • Schnelles Ausfüllen der ergänzenden Angaben im FLV durch Sammelbuchungen und hinterlegtem Auswahlkatalog
  • Prüfung der wichtigsten Kriterien des ausgefüllten Flächenverzeichnisses
  • Auswertungen zu den Angaben im Flächenverzeichnis
  • Export- und Importfunktionen zu den bewirtschafteten Schlägen
  • Digitales Kartenmaterial zur Unterstützung einer korrekten Schlagbildung

FIONA steht für den Zweck "Beantragung der im Rahmen des Gemeinsamen Antrags zusammengefassten Förderverfahren" zur Verfügung.
Verwenden Sie als Zugangskennug die Registriernummer und das Kennwort, das Sie für den Zugang zu HIT und/oder der zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) verwenden.
Sollte keine Registrierung in HIT/ZID vorhanden sein (gilt vor allem, wenn bisher keine EU-finanzierten Maßnahmen beantragt wurden), so müssen Sie diese bei der unteren Landwirtschaftsbehörde im Landratsamt beantragen.
Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Dienstbezirk sich der Unternehmenssitz befindet.

Freigabevermerk

28.06.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 
owered by Komm.ONE