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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Donnerstagnachmittag, 21.03.24 ist das Rathaus geschlossen.
Am Montag, 25.03.2024, ab 09:30 Uhr ist das Rathaus wegen einer Fortbildung geschlossen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Gewillkürte Erbfolge

Im deutschen Erbrecht gibt es zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn die Erbfolge nicht durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) geregelt ist.

Liegt dagegen ein wirksames Testament oder ein wirksamer Erbvertrag vor, wird von einer gewillkürten Erbfolge gesprochen.

Wählen Sie die gewillkürte Erbfolge, können Sie mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht den gesetzlichen Erben teilweise ein Pflichtteil zu.

Hinweis: Wenn Sie durch die Verfügung von Todes wegen nur einen Teil Ihres Vermögens unter den von Ihnen gewählten Erben verteilen, wird für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge angewendet.

Hinweis: Lassen Sie sich wegen der für Sie passenden erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in einer Verfügung von Todes wegen durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Notarin oder einen Notar beraten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 21.02.2023 freigegeben.

 
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