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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Montag, Dienstag, Donnerstag
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Mittwoch
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und
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Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Am Donnerstag, 16.05.2024 ist das Rathaus von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Güterstand

Für die eingetragene Lebenspartnerschaft ist die Zugewinngemeinschaft gesetzlich vorgesehen.
Die Zugewinngemeinschaft bedeutet im Grundsatz eine Gütertrennung. Die Vermögensmassen der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen bleiben selbständig. Das bedeutet, Sie verwalten als Lebenspartner oder Lebenspartnerin Ihr eigenes Vermögen selbst. Sie müssen aber bestimmte Beschränkungen beachten, die den jeweils anderen schützen.

Endet die Lebenspartnerschaft, wird der Zugewinn zwischen den Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen ausgeglichen. Dazu werden die jeweiligen Anfangs- und Endvermögen verglichen. Der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin mit dem geringeren Zugewinn hat einen Anspruch auf Ausgleich.

Sie können aber auch andere Vereinbarungen zum Güterstand treffen.
Eine Möglichkeit ist die Gütertrennung. Hier bleibt das Eigentum getrennt und beide verzichten auf den Zugewinnausgleich.
Eine weitere Möglichkeit ist die Gütergemeinschaft. Hier entsteht gemeinschaftliches Eigentum für die meisten vor und während der Ehe erworbenen Gegenstände.

Gütertrennung und Gütergemeinschaft werden meistens in einem Lebenspartnerschaftsvertrag vereinbart. Er muss notariell beurkundet werden. In einem Lebenspartnerschaftsvertrag lassen sich auch Unterhalt, Altersvorsorge und erbrechtliche Fragen regeln.
Sie können den Lebenspartnerschaftsvertrag nachträglich einvernehmlich ändern.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

 
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