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Bürgermeisteramt
Warthausen
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88447 Warthausen
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Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Am Donnerstag, 16.05.2024 ist das Rathaus von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Güterstand

Heiraten Sie, leben Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das ist eine gesetzlich vorgeschriebene Folge der Eheschließung.

Die Zugewinngemeinschaft bedeutet: Die Vermögen der Eheleute bleiben selbständig, jeder verwaltet sein eigenes Vermögen. Sie müssen aber bestimmte Beschränkungen beachten, die den jeweils anderen schützen.

Endet die Ehe, wird der Zugewinn zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Dazu werden die jeweiligen Anfangs- und Endvermögen verglichen. Der Ehemann oder die Ehefrau mit dem geringeren Zugewinn erhält einen Anspruch auf Ausgleich.

Sie können aber vom gesetzlichen Normalfall abweichen und eigene Vereinbarungen zum Güterstand treffen:

  • Eine Möglichkeit ist die Gütertrennung. Hier bleibt das Eigentum der Eheleute getrennt. Beide verzichten auf den Zugewinnausgleich.
  • Eine weitere Möglichkeit ist die Gütergemeinschaft. Hier entsteht gemeinschaftliches Eigentum an den meisten vor und während der Ehe erworbenen Gegenständen.

Gütertrennung und Gütergemeinschaft werden meistens in einem Ehevertrag vereinbart. Dieser muss notariell beurkundet werden. Im Ehevertrag lassen sich auch Unterhalt, Altersvorsorge und erbrechtliche Fragen regeln.
Sie können den Güterstand nachträglich einvernehmlich ändern.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

 
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