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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Am Donnerstag, 16.05.2024 ist das Rathaus von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Herkunftsfamilie suchen

Ab dem 16. Geburtstag haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht in die Vermittlungsakte, soweit sie Ihre Herkunft und Lebensgeschichte betrifft. Die Akteneinsicht wird durch eine Fachkraft begleitet. Die Datenschutzbelange und Persönlichkeitsrechte z. B. der leiblichen Eltern oder der Adoptiveltern müssen dabei beachtet werden.

Gleichzeitig können Sie ab diesem Zeitpunkt ohne Zustimmung der Adoptiveltern Einsicht in das Geburtenbuch beim Standesamt nehmen. Aus diesen Dokumenten gehen die damaligen Personalien der leiblichen Eltern hervor.

Wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamts oder eines freien Trägers. Für die konkrete Suche ist eine Nachfrage bei der Vermittlungsstelle sinnvoll, die die Adoptionsvermittlung durchgeführt und die Adoptionsakte geführt hat (häufig am damaligen Wohnort der leiblichen Mutter oder der Adoptiveltern).

Liegt die Adoption schon längere Zeit zurück, existiert möglicherweise keine Vermittlungsakte mehr, sie enthält keine aussagekräftigen Informationen oder bei Adoptionen, die vor 1977 durchgeführt wurden, war eventuell keine Adoptionsvermittlungsstelle beteiligt. Die Adoption erfolgte damals noch durch einen notariellen Vertrag, der vom Amtsgericht bestätigt wurde. Eine Nachfrage beim beteiligten Gericht kann möglicherweise weiterführen. Das Geburtenbuch wird beim Standesamt des Geburtsorts geführt.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

25.03.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

 
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