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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Am Donnerstag, 16.05.2024 ist das Rathaus von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Mietvertrag

Das Mietrecht für Wohnräume ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich beraten lassen.

Bestehen Sie jedenfalls auf einen schriftlichen Mietvertrag mit den folgenden Mindestangaben:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • genaue Bezeichnung des Mietobjekts: Adresse und genaue Lage innerhalb des Hauses
  • Höhe der vereinbarten Miete
  • Beginn und bei befristeten Mietverhältnissen auch Ende des Mietverhältnisses

Bei Fragen zu Mietverträgen können Ihnen Rechtsanwälte, verschiedene Organisationen und Verbände helfen. Den Mietvertrag sollten Sie sorgfältig und vollständig durchlesen, bevor Sie ihn unterschreiben. Versuchen Sie auch davor, Fragen mit Ihrer künftigen Vermieterin oder Ihrem künftigen Vermieter zu klären.

Im Buchhandel erhalten Sie Musterverträge. Diese informieren Sie, wie Mietverträge gestaltet werden können und welche Regelungen üblich sind.

Neben den Mindestangaben bilden folgende Punkte den Rahmen eines Mietvertrags:

  • Größe und Ausstattung der Wohnung
  • Nebenkosten und deren Abrechnungsmodus
  • Höhe und Fälligkeit der Mietkaution
  • Befristung und Kündigungsfristen, wenn Abweichungen von den gesetzlich vorgesehenen Fristen zulässig sind
  • Schönheitsreparaturen
  • weitere Verpflichtungen

Freigabevermerk

12.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

 
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