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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Donnerstagnachmittag, 21.03.24 ist das Rathaus geschlossen.
Am Montag, 25.03.2024, ab 09:30 Uhr ist das Rathaus wegen einer Fortbildung geschlossen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Finanzielle Hilfen und Rente

 

 

Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören der Mutterschutzlohn sowie das Mutterschaftsgeld. Sollten Sie sich in einer schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Situation befinden, helfen Ihnen verschiedene Stiftungen oder das Sozialamt.

Viele Hilfsangebote, die Sie gegebenenfalls bereits während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen, können Sie nach der Geburt Ihres Kindes weiternutzen oder erst dann beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Hebamme, die Sie und Ihr Baby auch nach der Entbindung betreut.

Rente

Kindererziehungszeiten - wer Kinder in Deutschland erzieht und gewöhnlich dort mit ihnen lebt, bekommt Beitrgszeiten in der Rentenversicherung angerechnet. Die Rentenbeiträge dafür zahlt der Bund.

Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wirken sich nicht wie andere rentenrechtliche Zeiten direkt auf die Höhe der Rente aus.

Sie haben aber Bedeutung für

  • die Erfüllung der Wartezeit für eine vorgezogene Rente (z.B. Altersrente für langjährig Versicherte oder besonders langjährige Versicherte),
  • den Versicherungsschutz bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
  • der Gutschrift an zusätzlichen Entgeltpunkten für Erziehende, die gleichzeitig mehrere Kinder erziehen,
  • die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten (z.B. Anrechnungszeiten),
  • die Erhöhung der Mindestentgeltpunkte für Versicherte mit geringem Arbeitsentgelt, soweit es um die Frage geht, ob 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zusammenkommen.

Freigabevermerk

17.04.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

 
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