Was finde ich wo?
Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".
Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) stellen Bildungsangebotebereit für Schülerinnen und Schülern mit einem durch das Staatliche Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot , die kein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule besuchen. Den unterschiedlichen Aufgaben entsprechend gibt es Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit folgenden Förderschwerpunkten (s. § 15 Schulgesetz):
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Sehen
- Hören
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung
Schüllerinnen und Schüler mit einem durch das Staatliche Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können sowohl ein SBBZ als auch ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule in unterschiedlichen Bildungsgängen besuchen.
Hinweis: Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren werden teilweise auch mit Internat oder als Schule am Heim geführt. Aufnahme in ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat finden solche Schülerinnen und Schüler, die einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben und deren Eltern sich nach einer Beratung durch das Staatliche Schulamt für ein SBBZ mit einem entsprechenden Förderschwerpunkt entschieden haben, wenn ein solches vom Wohnort aus nicht erreicht werden kann.
Vertiefende Informationen
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
07.03.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg