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Warthausen
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88447 Warthausen
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Freitag
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(außer Standesamt)

Am Freitag, 9. Juni 2023 ist das Rathaus geschlossen.

Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

Hier werden Sie zu den Wahlergebnissen weitergeleitet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

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Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Finanzielle und sonstige Wohnhilfen

In Zeiten steigender Mieten kann Wohnen schnell zur finanziellen Belastung werden. Besonders für kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder ältere Menschen mit einer niedrigen Rente kann es schwierig sein, die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen.

Ihre Mietkosten werden berücksichtigt, wenn Sie folgende Sozialleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (oder Sozialgeld)
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Kinder- und Jugendhilfe (sofern keine anderen Personen im Haushalt leben)

Auch bei Asylbewerbern und Asylbewerberinnen werden die Mietkosten berücksichtigt.

Wer nicht in diese Gruppen fällt, dessen Einkommen aber dennoch nicht ausreicht, die Kosten für angemessenes Wohnen zu tragen, hat folgende Möglichkeiten:

  • Sofern Ihr Familieneinkommen eine gewisse Grenze (abhängig von der Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören) nicht überschreitet, können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser ist Voraussetzung für den Bezug einer kostengünstigen Sozialmietwohnung. Er verleiht aber keinen Anspruch auf Bezug einer solchen Wohnung.
  • Wenn Sie in Ihrem eigenen Wohnraum oder zur Miete wohnen, können Sie Wohngeld in Form eines Mietzuschusses oder Lastenzuschusses beantragen.

Freigabevermerk

 

09.02.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

 
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