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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Fax: 07351 / 5093-23
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Montag, Dienstag, Donnerstag
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Mittwoch
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Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Lebenspartnerschaftsvertrag

Um Streitigkeiten im Falle der Trennung vorzubeugen, besteht bei fortbestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit, einen Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen.
Im Lebenspartnerschaftsvertrag können Sie Regelungen sowohl für die Zeit der Lebenspartnerschaft als auch für den Trennungsfall treffen.
Häufig vorkommende Beispiele sind die Vereinbarung einer Gütertrennung und Regelungen zu den Unterhaltsansprüchen oder zum Versorgungsausgleich.

Da Lebenspartnerschaftsverträge weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthalten, müssen sie notariell beurkundet werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Vertragspartner oder Vertragspartnerinnen persönlich bei einem Notar oder einer Notarin erscheinen.

Tipp: Wenn ein Lebenspartnerschaftsvertrag für Sie infrage kommt, sollten Sie sich durch einen Notar oder eine Notarin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten lassen.
Diese können auch den Vertrag für Sie entwerfen. Lassen Sie sich dabei genau erklären, welche Auswirkungen die ins Auge gefassten Regelungen in Ihrem Fall haben.

Ohne Lebenspartnerschaftsvertrag leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
In diesem Güterstand behält jeder oder jede während des Bestehens der Lebenspartnerschaft das jeweilige Eigentum.
Beim Scheitern teilen sich die Partner oder Partnerinnen den Zugewinn, den sie währenddessen erzielt haben.

Lebenspartner und Lebenspartnerinnen sind einander zum Unterhalt verpflichtet.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann unter anderem auch erbrechtliche (Pflichtteile am Erbe), ausländerrechtliche (Nachzugsmöglichkeit) und staatsangehörigkeitsrechtliche (Einbürgerungsmöglichkeit) Auswirkungen haben.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zu den Themen Güterstand, Unterhalt und Erbansprüche erhalten Sie auf unseren Seiten in der Lebenslage "Familie und Kinder".

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

 
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