Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Am Donnerstag, 16.05.2024 ist das Rathaus von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig.

Die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen lassen sich in vier große Gruppen einteilen:

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • fondsgebundene Lebensversicherung
  • private Rentenversicherung

Eine Risikolebensversicherung enthält keinen Sparanteil und leistet nur im Falle des Todes. Sie ist daher nur zur Absicherung von Hinterbliebenen geeignet.

Aus der Kapitallebensversicherung wird die garantierte Ablaufleistung zuzüglich eventueller Überschüsse gewährt, wenn die versicherte Person das vertraglich vereinbarte Alter erreicht. Stirbt die versicherte Person vorher, werden die vereinbarte Versicherungssumme sowie mögliche Überschüsse an die bezugsberechtigte Person geleistet. Es handelt sich daher um eine Kombination aus einem Risikovertrag und einem Sparvertrag.

Die fondsgebundene Lebensversicherung entspricht der Kapitallebensversicherung, allerdings gibt es hier keine garantierte Ablaufleistung.

Zu den Lebensversicherungen im weiteren Sinne gehören auch private Rentenversicherungen.

Diese leisten gegen laufende Beitragszahlung ("aufgeschobene Rentenversicherung") oder gegen Einmalbeitrag ("Sofortrente") eine lebenslange Rente.

Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung wird bereits bei Abschluss vereinbart, wann welche Beiträge zu zahlen sind und dass das angesparte Kapital zur späteren Zahlung einer Privatrente verwendet werden soll.

Bei einer Sofortrente wird nach individueller Sparphase (z.B. Leistung aus einer Kapitallebensversicherung) der vereinbarte Einmalbeitrag bei Vertragsschluss in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Im Gegenzug erfolgt eine umgehende lebenslange Rentenzahlung an den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.

Die private Rentenversicherung enthält regelmäßig keine Risikoversicherung. Die Beitragsrückgewähr für den Todesfall in der Ansparphase oder die Gewährung einer Mindestleistung bei Tod in der Auszahlungsphase müssen separat vereinbart werden.

Sofern Sie vor dem 01.01.2004 eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, die nicht fondsgebunden ist, haben Sie Anspruch auf eine gesetzliche jährliche Mindestverzinsung von 3,25 % oder mehr. Bevor Sie einen entsprechenden Vertrag kündigen, sollten Sie daher in Betracht ziehen, dass derzeit solche Verzinsungen am Geldmarkt nicht mehr zu erzielen sind.

 
owered by Komm.ONE