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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Rechtsform des zu gründenden Unternehmens

Bevor Sie Ihr Gewerbe bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Die Rechtsform ist abhängig davon, ob Sie das Unternehmen allein oder gemeinsam mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern betreiben möchten. Sie hängt auch von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Basis für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein. Ziehen Sie für die Entscheidungsfindung und Abwicklung eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzu.

Hinweis: Eine einmal getroffene Entscheidung zur Rechtsform muss nicht immer gelten. Sie können sie später, wenn eine andere Rechtsform für Sie besser geeignet ist, ändern. Lassen Sie daher in zeitlichen Abständen Ihre Rechtsform überprüfen.

Sie müssen grundsätzlich zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit unterscheiden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

06.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 
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