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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Am Donnerstag, 16.05.2024 ist das Rathaus von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Rettungsgasse

Warum?

In Deutschland muss eine Rettungsgasse gebildet werden.

Nach einem Unfall zählt jede Minute. Denn jede Minute erhöht die Überlebenschance von Unfallopfern. So rettet eine richtig gebildete und frei gehaltene Rettungsgasse Leben.

Gleichzeitig lassen sich Straßensperrungen und Staus schneller auflösen, wenn Hilfskräfte früher zum Einsatzort kommen.

Der Standstreifen ist für Einsatzfahrzeuge nicht geeignet. Zum einen ist er nicht überall durchgehend ausgebaut. Zum anderen können Fahrzeuge, die eine Panne haben, den Weg versperren.

Wann?

Immer wenn Fahrzeuge

  • Schrittgeschwindigkeit fahren (stockendem Verkehr) oder
  • stehen (Stau)

Wie lange?

Bis der Verkehr wieder ungehindert fließt

Achtung: Halten Sie die Rettungsgasse weiter offen, auch wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist. Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Halten Sie die Rettungsgasse so lange offen, bis der Verkehr wieder rollt.

Wo?

Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestenst zwei Fahrstreifen in eine Richtung

Wie?

Bilden Sie die Rettungsgasse immer zwischen dem äußerst linken und dem direkt rechts daneben liegenden Fahrstreifen.

Machen Sie Platz und ermöglichen Sie schnelle Hilfe. Halten Sie die Rettungsgasse frei. Denn sie ist Fahrweg für Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr.

Behindern Sie diese nicht durch Gaffen.

Was, wenn nicht?

Wenn Sie keine vorschriftsmäßige Gasse bilden, kann Sie das 200 Euro und 2 Punkte im Fahreignungsregister kosten.

Achtung: Wenn Sie die Rettungsgasse blockieren und so die Einsatzkräfte behindern, droht Ihnen neben einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro und 2 Punkten auch ein Monat Fahrverbot.
Geht damit eine Gefährdung einher, wird ein Regelsatz von 280 Euro fällig, mit Sachbeschädigung (Unfall) ein Regelsatz von 320 Euro.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 07.07.2023 freigegeben.

 
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