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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Am Donnerstag, 16.05.2024 ist das Rathaus von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Schulgeld und Unterrichtsmaterial

Für Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen Schulen ist der Unterricht kostenlos. Dies gilt nicht für Fachschulen.

Die erforderlichen Lernmittel werden den Schülern für den Unterricht unentgeltlich leihweise überlassen.

Für Gegenstände geringen Werts wie Stifte sorgen die Eltern beziehungsweise die Schülerinnen und Schüler selbst.

Die Schulen informieren die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler zu Beginn oder auch während des Schuljahrs über Inhalt und Grenzen der Lernmittelfreiheit.

Für Schulen in freier Trägerschaft gelten diese Regeln nicht. Die zulässige Höhe des Schulgelds ist in Nummer 5 der Vollzugsordnung zum Privatschulgesetz definiert. Das Land gewährt den Schulen in freier Trägerschaft einen Ausgleich, wenn auf Schulgeld ganz oder teilweise verzichtet wird. Entgelte für Sonder- und Profilleistungen, deren Inanspruchnahme für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern nicht verpflichtend ist, fallen nicht unter das Schulgeld.

Freigabevermerk

30.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

 
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