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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Sprechzeiten


Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.
Am Donnerstag, 16.05.2024 ist das Rathaus von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Berufsunfähigkeit absichern

Im Allgemeinen wird mit dem Begriff "Berufsunfähigkeitsversicherung" eine mit einem privaten Versicherungsunternehmen abzuschließende Risikoversicherung bezeichnet.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der versicherten Person eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der bei Abschluss der Versicherung ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise ausgeübt werden kann. Wer sich gegen Berufsunfähigkeit mit einer Zusatzversicherung (BUZ) schützt, kann diese mit einer weiteren Versicherung kombinieren und somit das Leistungsspektrum erweitern. Häufig wird die BUZ zusammen mit einer privaten Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen.

Es kann vertraglich geregelt werden, inwieweit der Versicherungsgesellschaft das Recht zur Verweisung auf gesundheitlich weniger beanspruchende Berufe eingeräumt wird.

Zu beachten ist auch, dass das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes (möglichst Altersrentenbeginn) sowie die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente vertraglich geregelt werden können.

 
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