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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Mittwoch
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Freitag
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(außer Standesamt)

Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

Hier werden Sie zu den Wahlergebnissen weitergeleitet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

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Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Wohnen in Baden-Württemberg

Wenn Sie nach Baden-Württemberg ziehen, benötigen Sie einen gültigen Pass oder Passersatz und unterliegen der Meldepflicht. Sie müssen daher Ihren neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug anmelden.

Angehörige der EU-/EWR-Staaten benötigen in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis. Die Meldebehörde erhebt bei Ihnen die erforderlichen Daten über Ihr Freizügigkeitsrecht und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter. Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine langfristige Aufenthaltsberechtigung besitzen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauern soll.

Wenn Sie die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen und sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, müssen Sie dies bei der Ausländerbehörde anzeigen. Diese prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht nach dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine gebührenpflichtige Aufenthaltserlaubnis. Sollten Sie Ihren Aufenthalt nicht anzeigen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 25.10.2018 freigegeben.

 
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