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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
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Fax: 07351 / 5093-23
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Montag, Dienstag, Donnerstag
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Mittwoch
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Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 10.05.2024 ist das Rathaus geschlossen.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Was finde ich wo?

Unter Lebenslagen finden Sie für zentrale Ereignisse im Leben wie "Heirat" , "Bauen" oder "Geburt", etc. die wesentlichen Informationen. Entsprechendes gilt für weitere Themenbereiche wie "Schule" oder "Studium".

Sie finden Informationen über Ihre Pflichten und Rechte, welche Behördengänge zu erledigen sind, welche privaten Stellen eingeschaltet werden sollten bzw. welche (auch finanziellen) Hilfen bestehen oder welche steuerlichen Auswirkungen es gibt. Es werden Tipps und Checklisten (etwa dazu, was bei einem Umzug üblicherweise und in welcher Reihenfolge zu erledigen ist) angeboten sowie Links zu weiterführende Internetangeboten.

Wohngeld und Wohnberechtigungsschein für Studierende

Wohngeld

Wenn Ihnen dem Grunde nach Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem BAföG zustehen, können Sie kein Wohngeld bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf BAföG haben oder im Fall eines Antrages BAföG-Leistungen gewährt würden.

Haben Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen, z.B. bei Überschreiten der Regelstudienzeit oder der Altersgrenze, können Sie Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum, für den Sie Wohngeld beantragen, Ihr Lebensmittelpunkt sein muss. Das richtet sich nach Ihrer konkreten Lebenssituation (z.B. Hauptwohnsitz als Indiz für den Lebensmittelpunkt).

Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung für eine Sozialmietwohnung. Dadurch haben Sie aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.

Tipp: Auskünfte zum Wohngeld erhalten Sie bei den Wohngeldbehörden bei den Landkreisen, Stadtkreisen und Großen Kreisstädten. Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei den Gemeinden.

Freigabevermerk

Stand: 31.05.2023

Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

 
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