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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Krankheitsbedingt ist das Bürgerbüro bis einschließlich 02.10.2024 nicht besetzt.
Das Rathaus ist am Brückentag, Freitag 04.10.2024 komplett geschlossen.
Am Montag, 07.10.2024 ist das Rathaus von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr geöffnet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Gemeindeverwaltung

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landratsamt Biberach

Beschreibung

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.

Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.

Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise

  • Aufgaben der Kulturpflege,
  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,
  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,
  • Förderung der Wirtschaft,
  • Förderung der überörtlichen Vereine,
  • Fremdenverkehrsförderung,
  • Kreispartnerschaften,
  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • Sportförderung und soziale Aufgaben.

Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise

  • die Abfallverwertung und -beseitigung,
  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),
  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,
  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,
  • Ausbildungsförderung,
  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,
  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,
  • Bewilligung von Wohngeld,
  • Schülerbeförderungskostenerstattung,
  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen

Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.

Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise

  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,
  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,
  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,
  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,
  • Bußgeldstelle,
  • Denkmalschutz,
  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,
  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,
  • Erteilung von Führerscheinen,
  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,
  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,
  • Gewerbeaufsicht,
  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,
  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,
  • Lebensmittelüberwachung,
  • Tierschutz,
  • Umwelt- und Naturschutz,
  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,
  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,
  • Veterinärwesen und die
  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.

Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Hausanschrift

Rollinstraße 9
88400 Biberach an der Riß
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Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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