Wochenmarkt

Wochenmarkt

Der Wochenmarkt findet jeden Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr in der Ortsmitte Warthausen statt.

Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Freitag, 9. Juni 2023 ist das Rathaus geschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung:

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Dafeld“ in Birkenhard

Der Gemeinderat  der Gemeinde Warthausen hat am 25.07.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Dafeld“, Gemarkung Birkenhard, im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
 
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan vom 03.12.2020 (schwarzgestrichelt umrandet). Er umfasst das Flst. 582 und Teile von Flst. 565.
 
Hier kommen Sie zum Bebauungsplan "Dafeld" (764,9 KB)
  
Zweck der Planung
Mit der Planaufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden.
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Bürgermeisteramt Warthausen, Foyer Erdgeschoss, Alte Biberacher Str. 13, 88447 Warthausen, vom 29.08.2022  bis 28.09.2022 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Während der Auslegungsfrist können, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, Stellungnahmen beim Bauamt, Alte Biberacher Straße 13, 88447 Warthausen, abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Eine Umweltprüfung findet nicht statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Elektronische Information:
Der Inhalt der Bekannmachung und die Unterlagen können über die Homepage der Gemeinde Warthausen unter www.warthausen.de eingesehen werden.
  
Warthausen, 05.08.2022
  
Wolfgang Jautz
Bürgermeister

 
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