Amtliche Bekanntmachungder Verwaltungsgemeinschaft Biberach
Flächennutzungsplan 2035 der Verwaltungsgemeinschaft Biberach an der Riß - Öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Biberach (VG Biberach) hat am 11. Oktober 2022 in öffentlicher Sitzung über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beraten und eine vorläufige Abwägung entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB vorgenommen. Anschließend wurde der Planentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Planung umfasst die Gemarkungen der Stadt Biberach und der Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planentwurf des Flächennutzungsplanes 2035 liegt einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie weiterer Planunterlagen im Zeitraum vom 28. November bis 23. Dezember 2022 sowie vom 02. Januar bis 31. Januar 2023 (je einschließlich) im Flur des Stadtplanungsamtes, Museumstraße 2, 88400 Biberach an der Riß zu den üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Zudem können die Unterlagen unter https://biberach-riss.de/Öffentliche-Beteiligungsverfahren/ digital abgerufen werden.
Zusätzlich kann die Planung im o.g. Zeitraum auch in den Rathäusern der Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die formelle Planauslage nur im Stadtplanungsamt der Stadt Biberach erfolgt.
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Gebietssteckbriefen mit Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen v.a. auf die Umweltschutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter und möglichen Wechselwirkungen. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Gebietssteckbriefen und Aussagen darüber, ob durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes bzw. der nachgelagerten Umsetzung der Planung artenschutzrechtliche Verbotsbestände betroffen sein könnten. Natura 2000-Vorprüfung mit Beurteilung der möglichen Auswirkungen von Vorhaben auf die Schutz- und Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebiets. Eingegangene Stellungnahmen zu den Aspekten Mensch- Gesundheit/Erholung/Lebensqualität, Immissionsschutz, Artenschutz, Biodiversität, Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzechtes, Biotopvernetzung, Wasserschutzgebiete, Hochwasser- und Gewässerschutz, Starkregen, Orts- und Landschaftsbild, Landwirtschaft, Denkmalschutz, Altlasten, Geologie, Boden und Bodenfunktionen sowie Verkehr.
Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Flächennutzungsplans schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt, Museumstraße 2, 88400 Biberach an der Riß abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Biberach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und § 4 Landesdatenschutzgesetz.
Warthausen, 18.11.22
Wolfgang Jautz
Bürgermeister