Aktuelles zur Grundsteuerreform
Ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 können alle Eigentümerinnen und Eigentümer für Ihre Grundstücke online über das Elster-Portal des Finanzamtes Ihre Feststellungserklärung ein-reichen. Das Finanzamt wird alle Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 30. Juni 2022 an-schreiben. Eine Abgabe der Erklärung vor dem 01. Juli 2022 ist nicht möglich.
Die Bodenrichtwertkarte ist ab sofort im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) zur Einsicht bereitgestellt.
BORIS-BW:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=brw&commune=Biberach an der Riß
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten sie hier:
www.grundsteuer-bw.de
Bei weiteren Rückfragen bezüglich der aktuellen Bodenrichtwerte gibt Ihnen die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Biberach-Mitte gerne Auskunft.
Ansprechpartner für Warthausen:
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Biberach-Mitte
Frau Lydia Schönberger
Museumstraße 2
88400 Biberach an der Riß
Tel.: 07351/51-9036
Email: l.schoenberger@biberach-riss.de
Bodenrichtwerte Gemeinde Warthausen
Bodenrichtwerte 2022
Hier werden Sie zu den Bodenrichtwerten der Gemeinde Warthausen 2022 (85,6 KB) zum Stichtag 01.01.22 weitergeleitet.
Die Richtwertkarte 1 für die Gemeinde Warthausen 2022 (11,627 MB) (Warthausen, Röhrwangen, Oberhöfen) finden Sie hier.
Die Richtwertkarte 2 für die Gemeinde Warthausen 2022 (11,208 MB) (Birkenhard, Herlishöfen, Galmutshöfen, Barabein) finden Sie hier.