Wochenmarkt

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Der Wochenmarkt findet jeden Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr in der Ortsmitte Warthausen statt.

Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
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Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Brückentag, Montag, 02.10.2023 ist das Rathaus ganztägig geschlossen.

Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan „Dafeld“, Gemarkung Birkenhard

Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Dafeld“ in Birkenhard im beschleunigtem Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB). Der Gemeinderat der Gemeinde Warthausen hat am 24.07.2023 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.  Gleichzeitig wurde ein Umweltsteckbrief für das Bebauungsplangebiet erstellt. Dieser  wird Bestandtteil des Bebauungsplanes.

Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 06.07.2023.

Lageplan Bebauungsgebiet "Dafeld"

Der Bebauungsplan „Dafeld“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) in Kraft.Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich seiner Begründung mit artenschutzrechtlicher Einschätzung sowie Umweltsteckbrief im Rathaus Warthausen, Alte Biberacher Str. 13, 88447 Warthausen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entscheidungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 und 2a BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Elektronische Information:Der Inhalt der Bekannmachung und die Unterlagen können über die Homepage der Gemeinde Warthausen unter www.warthausen.de eingesehen werden. Warthausen, 24.08.2023
gez.
Wolfgang Jautz
Bürgermeister
 
 

 
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