Für Erledigungen im Rathaus und anderen Gebäuden bzw. Räumen der kommunalen Verwaltung gilt:
Auch wenn seit Anfang April die Landesregierung den Wegfall der Maskenpflicht beschlossen hat, sieht die aktuelle Landesverordnung vor, dass einzelne Einrichtungen im Rahmen ihres Hausrechtes auf das Tragen einer Maske bestehen können.
Von diesem Hausrecht macht das Rathaus Warthausen Gebrauch und informiert die Bürger dahingehend, dass im Rathaus weiterhin Maskenpflicht besteht.
Gerade im Hinblick auf die aktuell immer noch hohen Inzidenzfälle in der Gemeinde sei dies für die Aufrechterhaltung der Verwaltung notwendig.
Wir bitten dahingehend um Verständnis und bitten dies beim nächsten Besuch im Rathaus zu beachten.