Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)1 vom 9. Mai 2020 (in der ab 2. Juni 2020 gültigen Fassung)
Die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (PDF) wurde durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 3 gilt Artikel 2 ab Dienstag, den 2. Juni 2020, im Übrigen tritt sie am Mittwoch, den 27. Mai 2020 in Kraft.
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