Grundstück- und Gebäudeverwaltung, Bauamt +1 Weitere
- Benutzung durch max. 80 Personen
- Küchenbenutzung möglich:
Ø Kaffeegedecke
Ø Flache Teller
Ø Grundausstattung mit Salatschüsseln, Gläsern, usw.
Ø Suppentassen / Eintopfschalen
Ø Kerzenhalter
Ø Kleine Blumenvasen
Ø Sektgläser
Ø Dessertschälchen
Ø Die Küche ist mit Herd, Spülmaschine, Kühlschrank und Kaffeemaschine ausgerüstet.
- Fehlende oder zerstörte Gegenstände werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
- Es sind keine Tischdecken vorhanden.
- Gläser wie z. B. Weizengläser, Halbekrüge, Pilsgläser, etc. sind im Gemeindehaus nicht vorhanden.
50
Nur an Einheimische
102,26 EUR Grundgebühr
20,45 EUR Küche bis 5 Std. *
30,68 EUR Küche über 5 Std. *
* ohne Benutzung der Kochstellen 50 % Ermäßigung
- Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
- Der Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, dass ggf. eine Schankerlaubnis beantragt wird.
- Notausgänge / Notbeleuchtungen sind vom Veranstalter auf Funktion zu überwachen.
- Versicherungsfragen sind vom Veranstalter selbst zu regeln.
- Auf- und Abbau sind mit dem Hausmeister abzuklären. Der Abbau muss am Folgetag um 10:00 Uhr (Wochenende) / unter der Woche 8:00 Uhr erfolgt sein.
- Ab 22:00 Uhr sind Türen und Fenster geschlossen zu halten und die Musik auf Zimmerlautstärke zu beschränken, um eine Belästigung der Nachbarschaft auszuschließen.
- Bei Veranstaltungen mit Musik muss diese um 24:00 Uhr abgestellt werden!
- Es gilt ein generelles Rauchverbot!