-     Benutzung durch max. 80 Personen

-     Küchenbenutzung möglich:

Ø  Kaffeegedecke

Ø  Flache Teller

Ø  Grundausstattung mit Salatschüsseln, Gläsern, usw. 

Ø  Suppentassen / Eintopfschalen

Ø  Kerzenhalter

Ø  Kleine Blumenvasen

Ø  Sektgläser

Ø  Dessertschälchen

Ø  Die Küche ist mit Herd, Spülmaschine, Kühlschrank und Kaffeemaschine ausgerüstet.

-     Fehlende oder zerstörte Gegenstände werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

-     Es sind keine Tischdecken vorhanden.

-     Gläser wie z. B. Weizengläser, Halbekrüge, Pilsgläser, etc. sind im Gemeindehaus nicht vorhanden.

Personenkapazität

50

Mietbedingung

Nur an Einheimische

 102,26 EUR             Grundgebühr
    20,45 EUR             Küche bis 5 Std. *
     30,68 EUR             Küche über 5 Std. *
 * ohne Benutzung der Kochstellen 50 % Ermäßigung

-      Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.

-      Der Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, dass ggf. eine Schankerlaubnis beantragt wird.

-      Notausgänge / Notbeleuchtungen sind vom Veranstalter auf Funktion zu überwachen. 

-      Versicherungsfragen sind vom Veranstalter selbst zu regeln.

-      Auf- und Abbau sind mit dem Hausmeister abzuklären. Der Abbau muss am Folgetag um 10:00 Uhr (Wochenende) / unter der Woche 8:00 Uhr erfolgt sein. 

-      Ab 22:00 Uhr sind Türen und Fenster geschlossen zu halten und die Musik auf Zimmerlautstärke zu beschränken, um eine Belästigung der Nachbarschaft auszuschließen.

-      Bei Veranstaltungen mit Musik muss diese um 24:00 Uhr abgestellt werden!

-      Es gilt ein generelles Rauchverbot!