Grundstück- und Gebäudeverwaltung, Bauamt +1 Weitere
Hausmeister Schule
Die Turn- und Festhalle wird von örtlichen Vereinen für sportliche Zwecke und für Veranstaltungen genutzt. Sie kann über die örtlichen Vereine angemietet werden.
- Benutzung durch max. 480 Personen
- Küchenbenutzung nur durch von der Gemeinde bestelltes Personal bzw. Vereine
- Fehlende oder zerstörte und beschädigte Gegenstände werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
204,52 EUR Grundgebühr
20,45 EUR Küche bis 5 Std. *
30,68 EUR Küche über 5 Std. *
* Ohne Benutzung der Kochstellen 50 % Ermäßigung
25,56 EUR zusätzlich bei Barbetrieb
- Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
- Der Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, dass ggf. eine Schankerlaubnis beantragt wird.
- Notausgänge / Notbeleuchtungen sind vom Veranstalter auf Funktion zu überwachen.
- Einweisungspersonal für die Parkplätze muss vorhanden sein.
- Versicherungsfragen sind vom Veranstalter selbst zu regeln.
- Auf- und Abbau sind mit dem Hausmeister abzuklären.
- Die Lautsprecheranlage in der Festhalle ist nur nach besonderer Rücksprache mit dem Hausmeister benutzbar.
- Ab 22:00 Uhr sind Türen und Fenster geschlossen zu halten, um eine Belästigung der Nachbarschaft auszuschließen.
- Bei Veranstaltungen mit Musik ist diese um 1:00 Uhr abzustellen!
- Es gilt ein generelles Rauchverbot!