Die Turn- und Festhalle wird von örtlichen Vereinen für sportliche Zwecke und für Veranstaltungen genutzt. Sie kann über die örtlichen Vereine angemietet werden.

-     Benutzung durch max. 480 Personen

-     Küchenbenutzung nur durch von der Gemeinde bestelltes Personal bzw. Vereine

-     Fehlende oder zerstörte und beschädigte Gegenstände werden zum Selbstkostenpreis berechnet.


 204,52 EUR    Grundgebühr
    20,45 EUR    Küche bis 5 Std. *
    30,68 EUR    Küche über 5 Std. *
 * Ohne Benutzung der Kochstellen 50 % Ermäßigung
     25,56 EUR    zusätzlich bei Barbetrieb

-      Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.

-      Der Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, dass ggf. eine Schankerlaubnis beantragt wird. 

-      Notausgänge / Notbeleuchtungen sind vom Veranstalter auf Funktion zu überwachen. 

-      Einweisungspersonal für die Parkplätze muss vorhanden sein.

-      Versicherungsfragen sind vom Veranstalter selbst zu regeln.

-      Auf- und Abbau sind mit dem Hausmeister abzuklären.

-      Die Lautsprecheranlage in der Festhalle ist nur nach besonderer Rücksprache mit dem Hausmeister benutzbar.

-      Ab 22:00 Uhr sind Türen und Fenster geschlossen zu halten, um eine Belästigung der Nachbarschaft auszuschließen.

-      Bei Veranstaltungen mit Musik ist diese um 1:00 Uhr abzustellen!

-      Es gilt ein generelles Rauchverbot!