Bekanntmachung öffentliche Auslegung Lärmaktionsplan

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) der Gemeinde Warthausen

Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.

Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Überprüfung / Fortschreibung des bisherigen Lärmaktionsplanes der Gemeinde Warthausen.

Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag, sowie alle weiteren klassifizierten Straßen im Gemeindegebiet ausgewertet. Der Gemeinderat Warthausen hat die aktuelle Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 13.10.2025 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger*innen an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Warthausen mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt.

Im Zeitraum vom 20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025 haben Bürger*innen während der üblichen Öffnungszeiten die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Bürgermeisteramt Warthausen, Erdgeschoss, Eingangsbereich, Alte Biberacher Str. 13, 88447 Warthausen. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.

Die ausführlichen Planunterlagen finden Sie online auf www.warthausen.de.

Schriftliche Stellungnahmen bis einschließlich 21.11.2025 sind bitte an die Gemeindeverwaltung Warthausen, Alte Biberacher Straße 13, 88447 Warthausen zu richten. Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Gemeindeverwaltung die E-Mailadresse beteiligung@modusconsult-ulm.de zu nutzen.

Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Warthausen ein. Verspätet eingegangene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.