Die Finanzverwaltung informiert über

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

- Fälligkeit von Steuern

Am 15. November 2026 sind Abschlagszahlungen für
- Grundsteuer und
- Gewerbesteuer
zur Zahlung fällig. Wir bitten diejenigen Zahlungspflichtigen, die sich nicht am Abbuchungsverfahren beteiligen, den fälligen Abschlag unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen. Sofern der Gemeindekasse ein SEPA-Mandat vorliegt, wird der Abschlag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
Das SEPA-Lastschriftsformular finden Sie auch auf unserer Homepage unter Formulare A-Z-Sepa-Lastschrift