Führerscheinangelegenheiten im Landratsamt Biberach: Aktuelle Informationen

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Die Führerscheinstelle des Landratsamts Biberach informiert über geänderte Abläufe bei Anträgen und Führerschein-Ausstellungen. Persönliche Termine, neue Formulare und der Direktversand sollen die Bearbeitungszeiten optimieren und den Service verbessern.

Die Bearbeitungszeit von Anträgen in der Führerscheinstelle im Landratsamt hat sich merklich verlängert. Folgende Informationen und Hilfstellungen sollen die Bearbeitungszeit verkürzen.

  • Aktualisierte Antragsformulare
    Sie finden alle aktuellen Formulare (Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnis, Checkliste Führerscheinantrag, Erteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis beantragen, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen, Kartenführerschein beantragen, Neuerteilung Fahrerlaubnis beantragen, Verlängerung Fahrerlaubnis) auf der Website des Landratsamt www.biberach.de.
  • Kundenverkehr
    Der persönliche Kundenverkehr erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
    Termine können online über den obigen Link zur Homepage des Landratsamtes gebucht werden.
  • Direktversand
    Die Aushändigung von Führerscheinen wird hauptsächlich über den Direktversand der Bundesdruckerei abgewickelt. Der Direktversand ist mit Zusatzkosten in Höhe von 7, – € verbunden.
  • Pflichtumtausch ungültiger Führerscheine
    Bei Anträgen auf Pflichtumtausch von bereits ungültig gewordenen Papierführerscheinen sendet das Landratsamt bereits seit geraumer Zeit den Kartenführerschein per Direktversand zu und verzichtet auf den Einzug des ungültigen Papierführerscheins. Eine Versendung über die Gemeinde ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Sollte ein Antragsteller dies dennoch unbedingt wünschen, fallen für die Zusendung über das Bürgermeisteramt ebenfalls Kosten an, da dies beim Landratsamt einen Mehraufwand verursacht.
  • Pflichtumtausch von Kartenführerscheinen
    Beim Pflichtumtausch von Kartenführerscheinen muss der bestehende Kartenführerschein grundsätzlich eingezogen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Karte bereits bei Antragstellung zu entwerten und über einen Aufkleber eine Befristung einzutragen.
    In diesen Fällen wird der Antrag sofort bearbeitet und der Kartenführerschein per Direktversand zugesandt. Die vorläufig verlängerte Karte ist allerdings nur in Deutschland gültig und verliert mit Aushändigung der neuen Karte die Gültigkeit ganz.
    Diese Verfahrensweise ist derzeit nur bei Antragstellung im Landratsamt möglich.
  • Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnissen
    Die Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnissen kann sechs Monate vor dessen Ablauf beantragt werden. Auch hier kann die Karte wie beim Zwangsumtausch entwertet und vorläufig verlängert werden sowie der Führerschein direkt versandt werden.
    Auch diese Verfahrensweise ist nur im Landratsamt möglich.
  • Expressbestellung
    Die Führerscheinstelle hat beim Antrag auf Verlängerung eine neue Position „Expressbestellung“ eingeführt. Sofern diese Bearbeitungsart gewünscht wird, fallen Zusatzgebühren an. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt möglichst umgehend. Allerdings sendet die Stelle in diesen Fällen den Führerschein grundsätzlich nicht über die Gemeindeverwaltung zu, sondern halten diesen im Landratsamt vor. Sollte der Antragsteller den Führerschein trotz Eilbedürftigkeit nicht bei der Fürherscheinstelle abholen können, empfiehlt es sich, sich um einen Direktversand bei uns zu bemühen und den bisherigen Führerschein entwerten zu lassen. 
  • Ersterteilung und Erweiterung
    Bei Ersterteilungen und Erweiterungen ist das Landratsamt dazu übergegangen, keine Führerscheine mehr herstellen zu lassen, sondern den Betroffenen nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung eine vorläufige Fahrberechtigung auszustellen und den Führerschein dann per Direktversand zuzusenden.
  • BF 17 (begleitetes Fahren)
    Im Falle von BF-17-Anträgen wird der endgültige Führerschein künftig nicht mehr vorab bestellt, sondern ab dem 18. Lebensjahr per Direktversand zugesandt.
  • Internationale Führerscheine
    Internationale Führerscheine werden von der Führerscheinstelle bei Antragstellung über die Gemeinde in der Regel direkt dem Kunden zugesandt. Sollte der Internationale Führerschein dringend benötigt werden, empfielt es sich, diesen direkt im Landratsamt zu beantragen. Falls kein Termin für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins mehr buchbar sein sollte, bieten die Führerscheinstelle im Landratsamt an, den Antrag bei ihnen direkt abzugeben und den Internationalen Führerschein zugesandt zu erhalten.

Ausgefüllte Anträge nimmt das Bürgerbüro gerne entgegen. Diese leiten die Anträge an das Landratsamt weiter. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich vom Landratsamt Fahrerlaubnisbehörde.