Unfallgefahr durch Parkverstöße - Öschweg

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Bitte beachten Sie die vorgeschriebenen Abstände im Kreuzungs- und Kurvenbereich und halten Sie die notwendige Restfahrbahnbreite für Einsatzfahrzeuge frei.

Im Öschweg, Kreuzung Silcherweg / Im Ösch werden Fahrzeuge häufig unmittelbar im Bereich der Kreuzung abgestellt. Dadurch entstehen erhebliche Sicht- und Verkehrsbehinderungen und eine erhöhte Unfallgefahr. In der Vergangenheit kam es dort bereits zu Unfällen mit Polizeieinsatz.

Bitte beachten Sie daher beim Parken:

-          Zur Kurve muss ein Abstand von 5 Metern eingehalten werden, denn sonst kommt es zu starken Verkehrs- und Sichtbehinderungen.

-          Bitte halten Sie stets mindestens 3,05 Meter Restfahrbahnbreite frei, sodass wichtige Einsatz‐ und Versorgungsfahrzeuge ihre Ziele erreichen können.

Sollte dies nicht gegeben sein, ist das Abstellen des Fahrzeugs verboten – unabhängig davon, ob andere dort ebenfalls parken.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr.