Startseite

Kontakt

Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

Anfahrt

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Montag, 13. Februar 2023 ist das Rathaus wegen einer Fortbildung geschlossen. 

Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

Hier werden Sie zu den Wahlergebnissen weitergeleitet.

Ortsplan und Bürgerinformation

Ortsplan (OpenStreetMap)

Startseite / Rathaus / Verfahrensbeschreibungen
Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet - Beschwerde einlegen

    Sind Sie beim Surfen durchs Internet auf Webseiten gestoßen, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet, aber erreichbar sind? Dann können Sie sich online auf der Seite von jugendschutz.net beschweren.

    jugendschutz.net ist eine von den obersten Landesjugendbehörden eingerichtete Stelle, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei deren Aufgaben unterstützt. jugendschutz.net prüft Inhalte im Internet und achtet darauf, dass Jugendschutzbestimmungen befolgt werden.

    Zuständige Stelle

    jugendschutz.net

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Webseite gefunden, auf die Ihrer Meinung nach mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

    • unzulässig/illegal
    • jugendgefährdend
    • entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche

    Verfahrensablauf

    Sie müssen das Onlineformular für die Beschwerde ausfüllen und abschicken. jugendschutz.net prüft Ihre Beschwerde. Sollte die beanstandete Webseite gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, informiert die Stelle den verantwortlichen Anbieter und fordert ihn auf, die Inhalte entsprechend zu ändern.

    Wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, übergibt jugendschutz.net den Fall an die zuständige Medienaufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM).

    Für Baden-Württemberg setzt die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) die von der KJM ggf. beschlossenen Maßnahme durch.

    Hinweis: Bei Fällen mit Auslandsbezug weicht das Verfahren ggf. ab.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

    Rechtsgrundlage

    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium und das Staatsministerium haben dessen ausführliche Fassung am 30.07.2019 freigegeben.

     
    Copyright © 2012 Gemeinde Warthausen - http://www.warthausen.de/1037512.html