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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
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Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

Hier werden Sie zu den Wahlergebnissen weitergeleitet.

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Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

    Zu den Problemstoffen zählen

    • Abbeizmittel,
    • Abflussreiniger,
    • Farben,
    • Lacke,
    • Klebestoffe,
    • Laugen,
    • Säuren,
    • Chemikalien wie Fotochemikalien,
    • Altöl,
    • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
    • Putz- und Reinigungsmittel,
    • Akkus, Batterien,
    • Energiesparlampen und vieles mehr,

    die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.

    Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

    Zuständige Stelle

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Abfallwirtschaftsbetrieb [Landratsamt Biberach]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
    Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise

    Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

    Vertiefende Informationen

    • Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von
      • Batterien und Akkus,
      • CDs und DVDs sowie
      • alten Medikamenten.
    • Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, Tel. 0711 - 9519610.

    Rechtsgrundlage

    die jeweilige örtliche Satzung

    Freigabevermerk

    12.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

     
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