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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
und
14:00  bis 18:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr
(außer Standesamt)

Am Montag, 13. Februar 2023 ist das Rathaus wegen einer Fortbildung geschlossen. 

Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

Hier werden Sie zu den Wahlergebnissen weitergeleitet.

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Personalausweis - Adresse ändern lassen

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren müssen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.

    Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis und im Chip des Personalausweises aktualisieren lassen. Dabei bringt die Personalausweisbehörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises an und ändert die Anschrift auf dem Chip des Personalausweises.

    Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

    Hinweis: Haben Sie keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe "keine Wohnung in Deutschland" eingetragen werden.

    Zuständige Stelle

    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde: die bisherige Personalausweisbehörde
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Personalausweisbehörde
    • bei Wegzug ins Ausland: die bisherige Personalausweisbehörde

    Personalausweisbehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
    Gemeinde Warthausen

    Persönlicher Kontakt

    Angela Hecht
    Telefon +49 7351 5093-11
    Fax 07351 5093-23
    E-Mail hecht@warthausen.de
    Raum 1
    Aufgaben

    Bürgerbüro

    Tamara Hetterich
    Telefon +49 7351 5093-12
    Fax 07351 5093-23
    E-Mail hetterich@warthausen.de
    Raum 2
    Aufgaben

    Bürgerbüro

    Josephine Pohl
    Telefon +49 7351 5093-12
    E-Mail pohl@warthausen.de
    Raum 2
    Aufgaben

    Bürgerbüro

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie müssen sich bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Wenden Sie sich an

    • die bisherige Personalausweisbehörde
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die neue Personalausweisbehörde
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    schnellst möglich

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • aktuelle Meldebestätigung, wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt
    • Abmeldung bei Umzug ins Ausland

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Hinweise

    Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

    Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.

    Vertiefende Informationen

    • Umzug
    • Ummeldung
    • Anmeldung
    • Abmeldung

    Rechtsgrundlage

    • § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
    • § 5 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweismuster; gespeicherte Daten)
    • § 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
    • § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
    • § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)
    • § 19 Personalausweisverordnung (PAuswV) (Änderung der Anschrift)
    • § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)

    Freigabevermerk

    16.02.2022 Innenministerium Baden-Württemberg

     
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