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Warthausen
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Am Montag, 13. Februar 2023 ist das Rathaus wegen einer Fortbildung geschlossen. 

Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

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Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen - Förderung beantragen

    Art:

    • nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

    Höhe:

    • bei Energiekosten bis EUR 10.000/Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 1.200
    • bei Energiekosten über EUR 10.000/Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 6.000

    Ein zugelassener Energieberater, eine zugelassene Energieberaterin analysiert die Schwachstellen des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen, um einsparpotenziale herauszufinden. Darüber begleitet sie oder er auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Energieberatung im Mittelstand online beantragen

    Zuständige Stelle

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des sonstigen Dienstleistungsgewerbes oder üben einen Freien Beruf aus
    • Der Sitz und der Geschäftsbetrieb liegen in Deutschland
    • Ihrem Unternehmen wird keine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs gewährt
    • Ihr Unternehmen hat im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr keinen Antrag nach der Besonderen Ausgleichsregelung gestellt

    Verfahrensablauf

    Den Zuschuss müssen Sie über das Online-Formular beantragen.

    • Wenden Sie sich an einen zugelassenen Energieeffizienzberater und holen Sie einen Kostenvoranschlag ein.
    • Liegt Ihnen der Kostenvoranschlag vor, können Sie den Zuschuss online beantragen.
    • Nach Abschluss der Beratung reichen Sie einen Verwendungsnachweis und den Beratungsbericht ein.

    Fristen

    • Antragstellung: vor Beratungsleistung
    • Beratung selbst: innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
    • Verwendungsnachweis: innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums

    Erforderliche Unterlagen

    Bei Antragstellung:

    • Angebot beziehungsweise Kostenvoranschlag der Beraterin oder des Beraters

    Nach Abschluss der Beratung:

    • Beratungsbericht, Verwendungsnachweis

    Kosten

    Für das Antragsverfahren: keine

    Selbst übernehmen müssen Sie :

    • Ihren Anteil am Beraterhonorar
    • die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag

    Bearbeitungsdauer

    wenige Tage

    Hinweise

    Wird Ihre Maßnahme entsprechend dieser Richtlinie gefördert, dürfen keine öffentlichen Mittel anderer Förderprogramme des Bundes für gleichartige Maßnahmen (zum Beispiel entsprechende Beratungspro-gramme) in Anspruch genommen werden. Bei einer zusätzlichen Förderung aus Mitteln anderer Beratungsprogramme (um Beispiel der Kommunen oder Länder) für eine gleichartige Maßnahme dürfen die gesamten Fördermittel 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

    Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Sie sind außerdem verpflichtet, zu Begleit- und Kontrollzwecken jederzeit gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesrechnungshof Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen müssen Sie die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu gegebenenfalls anderen Fördermaßnahmen nachweisen können.

    Vertiefende Informationen

    • Datenbank für Energieberater
    • Checkliste zur Antragstellung
    • Förderportal "Energieberatung im Mittelstand“

    Rechtsgrundlage

    • Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.10.2018 freigegeben.

     
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