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Warthausen
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88447 Warthausen
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Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

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Fahreignungsregister - Auskunft beantragen

    Im Fahreignungsregister werden gespeichert, sofern rechtskräftig:

    • Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
    • Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
    • Fahrverbote
    • Fahrerlaubnisentziehungen
    • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.

    von:

    • Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
    • Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
    • Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.

    Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert.

    Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).

    Onlineantrag und Formulare

    • Punkteauskunft Fahreignungsregister
    • Punkteauskunft Fahreignungsregister

    Zuständige Stelle

    das Kraftfahrt-Bundesamt

    Kraftfahrt-Bundesamt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    • Online:
      • Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen
      • halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit
      • Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
    • Per Post:
      • Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen
      • Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder
      • dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.
      • Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt
      • Sie erhalten die Auskunft dann per Post
    • vor Ort im KBA:
      • Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit. Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Online: neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp
    • Antrag per Post: Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
    • vor Ort: Ihren Personalausweis oder Reisepass

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • bei Online Auskunft: sofort
    • bei postalischer Auskunft: durchschnittlich 2 Wochen

    Vertiefende Informationen

    Seiten des Kraftfahrtbundesamtes

    Rechtsgrundlage

    § 30 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Übermittlung)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesverkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.08.2018 freigegeben.

     
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