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Warthausen
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88447 Warthausen
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Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

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Häusliche Grünabfälle entsorgen

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    • durch Eigenkompostierung,
    • über ein Holsystem:
      • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
      • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
    • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
    • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

    Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

    Zuständige Stelle

    der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis

    Abfallwirtschaftsbetrieb [Landratsamt Biberach]
    Gemeinde Warthausen

    Persönlicher Kontakt

    Angela Hecht
    Telefon 07351 5093-11
    Fax 07351 5093-23
    E-Mail hecht@warthausen.de
    Raum 1
    Aufgaben

    Bürgerbüro

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

    • Gras- und Heckenschnitt,
    • Rasenschnitt,
    • Stauden,
    • Abraum von Beeten,
    • Blumen,
    • Balkonpflanzen,
    • Gestecke,
    • Abdeckreisig,
    • Laub,
    • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

    Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

    Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
    Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

    Rechtsgrundlage

    die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.

    Freigabevermerk

    Stand: 13.12.2021

    Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg

     
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