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Bürgermeisteramt
Warthausen
Alte Biberacher Straße 13
88447 Warthausen
Tel: 07351 / 5093-0
Fax: 07351 / 5093-23
gemeinde@warthausen.de

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Montag, Dienstag, Donnerstag
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Mittwoch
08:30 bis 12:00 Uhr
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Freitag
08:30 bis 12:30 Uhr

Wahlergebnisse zur Landtagswahl am 14.03.2021

„Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.“

Hier werden Sie zu den Wahlergebnissen weitergeleitet.

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Wahlschein beantragen

    Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
    Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

    Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

    Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind

    Gemeinde Warthausen

    Persönlicher Kontakt

    Angela Hecht
    Telefon 07351 5093-11
    Fax 07351 5093-23
    E-Mail hecht@warthausen.de
    Raum 1
    Aufgaben

    Bürgerbüro

    Tamara Hetterich
    Telefon 07351 5093-12
    Fax 07351 5093-23
    E-Mail hetterich@warthausen.de
    Raum 2
    Aufgaben

    Bürgerbüro

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie

    • sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
    • im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Wahlschein beantragen:

    • persönlich
    • durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
    • schriftlich
      Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
      • Familienname
      • Vornamen
      • Geburtsdatum
      • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
      • wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
    • über Online-Formulare im Internet, wenn Ihre Gemeinde das anbietet

    Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.

    Fristen

    Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

    Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

    Erforderliche Unterlagen

    wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung

    Kosten

    Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:

    • § 26 Absatz 1 Europawahlordnung (EuWO)
    • § 27 Absatz 1 Bundeswahlordnung (BWO)
    • § 19 Absatz 1 Landeswahlordnung (LWO)
    • § 10 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)

    Freigabevermerk

    02.03.2022 Innenministerium Baden-Württemberg

     
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